Hochsitze und Unfallverhütung bei der Jagd

Bei etwa einem Viertel aller bekannten, der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gemeldeten Unfälle im Jagdbetrieb handelt es sich um Stürze von jagdlichen Einrichtungen. Ursächlich ist zumeist die unsachgemäße Errichtung oder nicht mehr gewährleistete Betriebssicherheit von Ansitzeinrichtungen.

Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift

Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz VSG 4.4 vom 01. Januar 2000) legt hinsichtlich der Errichtung und Unterhaltung von Ansitzeinrichtungen fest, dass sicherzustellen ist, dass

1. Hochsitze, ihre Zugänge sowie Stege fachgerecht errichtet und mit Einrichtungen gegen das Abstürzen von Personen gesichert sind,
2. bei ortsveränderlichen Hochsitzen die Standsicherheit gewährleistet ist,
3. Hochsitze vor jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich, geprüft werden,
4. nicht mehr benötigte Einrichtungen abgebaut werden.
Des weiteren wird festgelegt, dass aufgenagelte Sprossen nur an geneigt stehenden Leitern zulässig sind. Die Sprossen sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen.

Errichtung von Ansitzeinrichtungen

Als fachgerecht errichtet gelten alle Ansitzeinrichtungen, bei deren Bau die Hinweise der Broschüre „Sichere Hochsitzkonstruktion“ beachtet wurden. Diese wurde von den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften herausgegeben und ist darüber auch zu beziehen. Sie enthält umfangreiche Hinweise und Anleitungen zum Bau sicherer Hochsitzkonstruktionen.
Gemäß der Durchführungsanweisung zur VSG 4.4 wird als Absturzsicherung von Ansitzleitern die Waffenauflage anerkannt.
Nach der seit 2000 geltenden Regelung müssen Leiterholme nicht mehr eingekerbt werden, um die Sprossen aufzunehmen, wenn die Sprossen nach unten abgestützt werden. Dies kann beim Neubau z.B. durch Winkel oder zwischen die Sprossen genagelte Kanthölzer erreicht werden.

Jährliche Kontrolle

Da Hochsitze in der Regel aus Holz errichtet werden, unterliegen sie einem natürlichen Alterungsprozess. In Abhängigkeit vom Standort, Witterungseinflüssen und Holzart können die jagdlichen Einrichtungen unterschiedlich schnell Verwitterungserscheinungen und damit möglicherweise Sicherheitsmängel aufweisen. Um dies zu überprüfen und notwendige Instandsetzungsarbeiten durchzuführen, verlangt die UVV Jagd mindestens einmal jährlich eine Kontrolle der Ansitzeinrichtungen. Alle erkannten Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber vor der nächsten Benutzung beseitigt werden.

Die sachgemäße Überprüfung beinhaltet sowohl der gesamte Hochsitz, die Beschaffenheit des verwendeten Materials als auch jedes einzelne Bauteil. Beginnend mit einer Rüttelprobe vom Erdboden als auch der Sitzposition aus, wird die Statik der Konstruktion und die Haltbarkeit der Verbindungen überprüft. Der Zustand des Bauholzes und damit die Tragfähigkeit wird anschließend mittels der Spitze eines Zimmermannshammers geprüft. Fäulnisgeschädigte Bauteile sind auszutauschen, bei starken, nicht mehr reparablen Schäden die Ansitzeinrichtung zu beseitigen. Bei der Kontrolle der einzelnen Bauteile sind sämtliche Verstrebungen, Verbindungen und insbesondere die Leiter auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Die oben genannte Broschüre enthält eine Checkliste für Ansitzeinrichtungen, nach der eine Überprüfung schematisch und damit für alle Einrichtungen mit gleichbleibender Qualität stattfinden kann. Gleichzeitig dienen die ausgefüllten Kontrollbögen als Nachweis der jährlichen Überprüfung.

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Ein Kommentar

  1. Noack,Bärbel – #

    Kommentar – 23. Mai 2008 – 16:31

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich wüsste gern, welche Mindestabstände zu bewohnten Grundstücken eingehalten werden müssen, um Jagdkanzeln oder Hochsitze aufzustellen. können Sie mir eine Information zukommen lassen? Mit freundlichen Grüßen
    Bärbel Noack.

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